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Jagdrecht Oberhausen

Rechtsanwalt Jan Jurgutat

Herr Rechtsanwalt Jan Jurgutat betreut zudem seit Jahren das Dezernat des Jagdrechtes.

Das Jagdrecht unterliegt in seiner Ausgestaltung und Wirkung jeweils den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften.

Insbesondere bietet er Hilfestellung bei der Gestaltung von Jagdpachtverträgen. Entsprechendes gilt auch für Wildschadensregelungen, die gesetzlich normiert und regelmäßig auch Gegenstand der Jagdpachtverträge sind bzw. sein sollten. Die Wildschadensproblematik ist komplex und betrifft grundsätzlich mehrere Beteiligte. Auf der einen Seite die Geschädigten (Landwirte) selbst, den Jagdvorstand der Genossenschaft als auch die zuständigen Mitarbeiter der Gemeinden und auf der anderen Seite die Revierpächter.

Sie werden durch Herrn Rechtsanwalt Jan Jurgutat als erfahrenen Jäger und Revierpächter begleitet, u.z. sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Bei Fragen der Jagdorganisation können wir ebenfalls Hilfestellung leisten, so beispielsweise zu Fragen und Ausgestaltung der Begehungsscheine, zu Fragen des Jagdscheins, des Entzuges des Jagdscheins als auch in allen sonstigen jagdlichen und waffenrechtlichen Fragestellungen.

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