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Rechtsanwälte Jurgutat & Jurgutat in Oberhausen
Willkommen!

Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten an allen deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten in nahezu allen Bereichen des Zivil- und Strafrechts.

Die Berufsträger unserer Kanzlei in Oberhausen verfügen aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit, insbesondere aufgrund der Konzentration auf einzelne Rechtgebiete, über besondere umfassende und aktuelle Rechtskenntnisse in den betreffenden Rechtsgebieten.

Sowohl Herr Rechtsanwalt Jan Jurgutat, als auch Herr Rechtsanwalt Nils Jurgutat sind Praktiker und bieten Ihnen praxisorientierte Lösungen sowohl im außergerichtlichen Bereich, als auch im Bereich der Vertragsgestaltung, sowie auch in gerichtlichen Prozessen.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen unsere Kanzlei, als auch unsere Berufsträger, im Einzelnen unter Ausweisung ihrer Tätigkeitsschwerpunkte und besonderen Kenntnisse in den einzelnen Fachgebieten, vor.

Stellenangebote

Wir suchen eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d) mit fundierten EDV-Kenntnissen (ra-micro) sowie Minijobber für allgemeine Büroarbeiten, gerne auch Rentner, zur Verstärkung unseres Teams. 

Bei Interesse bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme unter 0208 25933 oder Bewerbung per E-Mail.

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Gesetzeslücken lassen sich durch beständigen

Gebrauch beträchtlich erweitern

Die Rechtsanwaltskanzlei Jurgutat & Jurgutat ist aus der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Böhm & Böhm letztlich hervorgegangen. Sowohl Herr Rechtsanwalt Jan Jurgutat als auch Herr Rechtsanwalt Nils Jurgutat waren bereits in der Anwaltskanzlei Dr. Böhm & Böhm tätig und haben die Kanzlei im Jahre 1996 dann in eigenem Namen übernommen. Seither wird das von Grund auf modernisierte Büro unter Einsatz modernster Bürotechnik im Herzen Oberhausens durch die Gebrüder Jurgutat erfolgreich fortgeführt.

Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte hatten nicht zuletzt auch verschiedene Fachanwaltstitel erworben, um dem stetig wachsenden Beratungsbedarf Rechnung zu tragen und insbesondere dem jeweiligen Mandanteninteresse durch die Zuordnung des jeweils spezialisierten Rechtsanwaltes nicht nur Genüge zu tun, sondern vielmehr die möglichst erfolgreiche Umsetzung des Mandantenwillens sicherzustellen.

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